Allgemeine Zulassungsbedingungen für den Ringkuhkampf des Espace Mont Blanc
Allgemeine Zulassungsbedingungen für den Ringkuhkampf des Espace Mont Blanc
Alle aufgeführten Erstmelken müssen gemäss den gesetzlichen Vorschriften korrekt identifiziert sein. Sie müssen gesund sein, keine körperlichen Beeinträchtigungen aufweisen und keine Aggressivität gegenüber Menschen zeigen.
Des Weiteren muss das Tier folgende Anforderungen erfüllen:
- geboren zwischen dem 1. September 2015 und dem 31. August 2016;
- hat ihr erstes Kalb nach dem 1. September 2018 zur Welt gebracht;
- am Tag des Kampfes trächtig seit mindestens 120 Tage von ihrem zweiten Kalb;
- muss den vom Kantonstierarzt erlassenen Sanitärweisungen für die Ringkuhkämpfe entsprechen, insbesondere muss das Abkalben mindestens einen Monat nach dem Kampf erfolgen.
Um die beiden letztgenannten Bedingungen zu erfüllen, muss die Kuh frühestens am 30.12.2018 und spätestens am 11.5.2019 besamt werden.
Der Besitzer, der eine Erstmelke am Kampf aufführt, ist damit einverstanden, dass das Tier vor, während und nach dem Kampfe einer Kontrolle unterzogen werden kann.
Die Hörner der Tiere dürfen nicht zugespitzt werden. Sie werden bei der Eingangsuntersuchung von zwei Inspektoren überprüft. Es wird jeweils die Hornlehre des Gastlandes verwendet.
Einige Neuerungen die zu beachten sind:
- Die DopingKontrollen werden, wie bei den Kämpfen im Wallis üblich, gemäss den gültigen Vorschriften durchgeführt.
- Jede der 5 Regionen hat Anspruch auf 4 Startplätze. 16 Tiere werden offiziell nominiert plus zusätzlich 4 Tiere als Reservisten.
- Reservisten, die nicht zum Zuge kommen, haben Vorrang bei der Anmeldung für den Herbstkampf.
- Sind mehr Tier angemeldet als Startplätze zur Verfügung stehen, wird die Kommission die Auswahl der Erstmelken vornehmen.
- Nominierte Tiere dürfen vor dem 8.9.2019 an keinem anderen offiziellen Kampf teilnehmen.
Das angewendete System ist folgendes:
- die erste Runde erfolgt im Cupsystem wie im Aostatal, mit international gemischter Auslosung der Paare.
- in der zweiten Runde werden die restlichen 24 Kühe in 2 Gruppen von 12 Tieren mittels Zulosen eingeteilt. Das Ausscheidungsverfahren erfolgt nach der Walliser Methode. Pro Gruppe werden 6 Finalistinnen erkoren.
- in der dritten Runde, der Finalrunde, werden die restlichen 12 Kühe nach der Walliser Methode gemischt und die 6 Preisträger erkoren.